Weg Damit!

Weg Damit!

Beitragvon Franky Danky » Mi 6. Dez 2017, 10:47

Über die Jahre habe ich leider ein paar Punkte in Flensburg angesammelt. Gerne will ich einen Punkt aus meinem "Sammelheftchen" wegbekommen. Habe gelesen, dass man Punkte verkaufen kann?! Aber anscheinend ist das nicht legal, weil eine andere Personen die Schuld (bewusst) auf sich nimmt. (Quelle: https://www.fahreignungsregister.info/punkte-verkaufen/) Es gibt aber auch die Möglichkeit an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilzunehmen. Habe sowas noch nie gemacht und wollte hier mal fragen ob ihr eins der beiden Optionen schon einmal gewählt habt und wie das so abläuft? Bei dem Seminar kann man, so wie ich das verstanden habe, nur alle 5 Jahre pro Punkt teilnehmen?! Das dauert ja dann ewig bis man seine kompletten Punkte weg hat...
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Re: Weg Damit!

Beitragvon OnkelValle » Mi 6. Dez 2017, 12:03

Ja du sollst die ja auch nciht sammeln wie ein bescheuerter :lol: aber ein Punkt verfällt auch nach 2,5 Jahren glaube ich.
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Re: Weg Damit!

Beitragvon Holla at Marti » Mi 6. Dez 2017, 12:40

Musste mich damit zum Glück ncoh nie beshäftigen. Aber vom Punkteverkauf würde ich dir abraten weil das für dich und deinem Kompagnon echt schwerwiegende Folgen haben kann (Geld- und im schlimmsten Fall Freiheitsstrafe). Aber wenn ein Punkt wirklich nach 2,5 Jahre verfällt, dann chill einfach und fahr vorsichtig und dann lösen die sich von alleine über die Jahre in Luft auf.
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Re: Weg Damit!

Beitragvon Franky Danky » Mi 6. Dez 2017, 13:07

Na das ist ja wirklich sehr entspannt wenn ein Punkt nach 2,5 Jahre verfällt. Okay, ja, vom Punkteverkauf lass ich auch lieber die Finger. Habe keine Lust auf illegale Sachen. Aber das ist ja super, dann kann ich ja auch eigentlich mir das Fahreignungsseminar klemmen. Perfekt! Danke!
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Re: Weg Damit!

Beitragvon alpati » Mi 6. Dez 2017, 20:55

Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteverfall/
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