Weg Damit!

Antworten
Franky Danky
Beiträge: 10
Registriert: Mo 6. Nov 2017, 11:41

Weg Damit!

Beitrag von Franky Danky »

Über die Jahre habe ich leider ein paar Punkte in Flensburg angesammelt. Gerne will ich einen Punkt aus meinem "Sammelheftchen" wegbekommen. Habe gelesen, dass man Punkte verkaufen kann?! Aber anscheinend ist das nicht legal, weil eine andere Personen die Schuld (bewusst) auf sich nimmt. (Quelle: https://www.fahreignungsregister.info/punkte-verkaufen/) Es gibt aber auch die Möglichkeit an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilzunehmen. Habe sowas noch nie gemacht und wollte hier mal fragen ob ihr eins der beiden Optionen schon einmal gewählt habt und wie das so abläuft? Bei dem Seminar kann man, so wie ich das verstanden habe, nur alle 5 Jahre pro Punkt teilnehmen?! Das dauert ja dann ewig bis man seine kompletten Punkte weg hat...
OnkelValle
Beiträge: 29
Registriert: Mi 22. Nov 2017, 14:44

Re: Weg Damit!

Beitrag von OnkelValle »

Ja du sollst die ja auch nciht sammeln wie ein bescheuerter :lol: aber ein Punkt verfällt auch nach 2,5 Jahren glaube ich.
Holla at Marti
Beiträge: 14
Registriert: Do 9. Nov 2017, 12:25

Re: Weg Damit!

Beitrag von Holla at Marti »

Musste mich damit zum Glück ncoh nie beshäftigen. Aber vom Punkteverkauf würde ich dir abraten weil das für dich und deinem Kompagnon echt schwerwiegende Folgen haben kann (Geld- und im schlimmsten Fall Freiheitsstrafe). Aber wenn ein Punkt wirklich nach 2,5 Jahre verfällt, dann chill einfach und fahr vorsichtig und dann lösen die sich von alleine über die Jahre in Luft auf.
Franky Danky
Beiträge: 10
Registriert: Mo 6. Nov 2017, 11:41

Re: Weg Damit!

Beitrag von Franky Danky »

Na das ist ja wirklich sehr entspannt wenn ein Punkt nach 2,5 Jahre verfällt. Okay, ja, vom Punkteverkauf lass ich auch lieber die Finger. Habe keine Lust auf illegale Sachen. Aber das ist ja super, dann kann ich ja auch eigentlich mir das Fahreignungsseminar klemmen. Perfekt! Danke!
alpati
Beiträge: 17
Registriert: Mi 25. Okt 2017, 11:38

Re: Weg Damit!

Beitrag von alpati »

Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteverfall/
Antworten