Hallo zusammen!
Ich beschäftige mich im Moment mit dem Bauträgervertrag.
Wenn jemand zum Beispiel Eigentümer von zwei Grundstücken ist und darauf zwei Häuser erbauen lässt und eins während des Baus vermietet und eins verkauft, kann dann auch schon ein Bauträgervertrag angenommen werden?
Habe hier http://www.recht24-7.de/vertragscheck-b ... rtrag.html gelesen, dass die 3-Objekte Grenze unterschritten werden kann, jedoch frage ich mich ob das auch dann gilt, wenn ein der Häuser vermietet wird?Immerhin ist das ja irgendwo auch auf Gewinnerzielung gerichtet.Aber kann man da schon von einem Gewerbetreibenden reden?