Im Allgemeinen ist die Verwendung der Wohnflächenverordnung (WoFlV) für die Berechnung üblich. Dabei sind folgende Wohnflächenanteile einzubeziehen:
Zur Wohnfläche einzuberechnende Fläche Einzubeziehender Anteil der Fläche
Lichte Raumhöhe von mehr als 2m 100%
Lichte Raumhöhe zwischen 1m und 2m 50%
Lichte Raumhöhe von unter 1m 0%
Terrassen, Loggien, Balkone 25%
Terrassen, Loggien, Balkone mit höherem als üblichen Wohnwert (z. B. durch aufwendige Gestaltung 50%
Beheizte Wintergärten, Schwimmbad und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume 100%
Unbeheizte Wintergärten, Schwimmbad und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume 50%
Quelle:
https://www.immoware24.de/support/gloss ... hnung-bka/