Hallo
ich würde gern meinen 3 jahrigen Sohn Taufen lassen.
Lebe aber von der Mutter getrent habe geteiltes Sorgerecht mit der Mutter.
Hab mit der Mutter beim Jugendamt ein Vollmacht vereinbart.
Die alle Angelegenheiten des Kindes,die Inhalt der Personenfürsorge sind , warzunehmen
(im Sinne des § 1688 BGB )
-> Die Wahrnehmung des Aufenthaltsbestimungs- und Erziehungsrechts;
-> Unterhalts-,Versicherungs- Versorgung- und sonstige Sozialleistungen für das Kind gelten zu machen;
-> die Gesundheitsfürsorge und die Erlaubnis zur Entbindung der ärtzlichen Schweigepflicht
-> die Schulart sowie weiterführenden Schulen für das Kind mitzubestimmen
so das war der vertrag
da ich weis das sie meinen Sohn nie Taufen lassen wird wäre meine frage kann ich laut den Schriftstück mein Sohn ohne ihre ihre Einwilligung taufen lassen oder muss ich des beim familien gericht einklagen
mfg
Andy