Dürfen Azubis alleine Maschinen im Betrieb benutzen?

Dürfen Azubis alleine Maschinen im Betrieb benutzen?

Beitragvon Feenmama » Sa 23. Jul 2016, 22:50

Nein, oder? Meiner Meinung nach nur unter Aufsicht oder? Mein Sohn hat mir erzählt, dass er jetzt am Ende des 1. Lehrjahres alleine diese Hobel und so benutzen darf/ soll, weil oft keiner da ist.
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Re: Dürfen Azubis alleine Maschinen im Betrieb benutzen?

Beitragvon Fritz » So 24. Jul 2016, 14:33

Hallo,
ich weiß nicht welche Berufsausbildung dein Sohn macht,
doch es gibt für jeden Azubi auch einen Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung,
hier kann man sehen wie die Ausbildung ablaufen soll.

Auch gibt es Möglichkeiten sich bei Gewerkschaften wie dem DGB,
der Berufsgenossenschaft, oder der Innungen: Handwerkskammer zu erkundigen,
welche Vorschriften es in solchen Fällen gibt.

Fritz.
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Re: Dürfen Azubis alleine Maschinen im Betrieb benutzen?

Beitragvon Nachtschwaermer » Mo 25. Jul 2016, 11:48

Hier ist der passende Gesetzestext:
Nach § 22 des Änderungsgesetzes vom 24.2.1997 zum Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können.

Dazu zählen Arbeiten an

Sägemaschinen jeder Art, ausgenommen Dekupier- und Handstichsägen
Hobel- und Fräsmaschinen jeder Art
Furnierpaketschneidemaschinen
Hack- und Spaltmaschinen
Zu den genannten Maschinen zählen auch mehrstufige Maschinen mit Bearbeitungseinheiten der aufgeführten Maschinenarten.



Weiterhin zählt auch das Arbeiten mit Handmaschinen dazu, z.B.

Handkreissägemaschinen
Handoberfräsmaschinen
Formfedernutfräsmaschinen
Handhobelmaschinen
Handkettensägemaschinen
Handbandsägemaschinen
Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.



Handbandsägen in der Ausbildung
Das Verbot gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit

dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,
ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist,
der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird
Ausbildungsziele und die einzelnen Ausbildungsschritte sind in den Ausbildungsordnungen oder Rahmenlehrplänen festgelegt.

Die betriebliche Grundunterweisung ist Voraussetzung für das sichere Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen

gefunden bei http://www.handbandsaege.de/handbandsae ... Ausbildung
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