Unterhalt: Vater in der Schweiz Kind in Deutschland

Unterhalt: Vater in der Schweiz Kind in Deutschland

Beitragvon Ciara » Mi 21. Okt 2009, 10:18

Hi zusammen
Ich habe eine Frage die etwas kniffelig ist:

Mein Schwager (D) lebt seit 8 Jahren in der Schweiz und seine uneheliche Tochter in Deutschland bei der Mutter. Sie ist jetzt 18 Jahre alt geworden und besucht eine Fortbildungsschule (genau wissen wir es nicht was das für eine Schule ist). Sie verlangt vom Vater weiter Unterhalt, nun ist meine Frage dazu:

Wird die Unterhaltsberechnung nach schweizer Recht gemacht? da ja die Lebenskosten ganz anders sind als in Deutschland.

Muss die Kindsmutter ihre Einkünfte (Sozialamt, Harz 4, Kindergeld usw) auch bekannt geben?

Wann muss der Vater weiter bezahlen

Was versteht man unter allgemeine Schulausbildung? Welche Schulen gehören da dazu?

Wenn man ein Berufseinstiegsjahr/Berufsvorbereitungsjahr macht muss man da Unterhalt bezahlen

Ich sage mal schon dankeschön für die Hilfe.

liebe Grüsse
Ciara
Ciara
 
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Registriert: Mi 21. Okt 2009, 10:12

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