Alleinerziehende Mutter sucht Hilfe!!

Alleinerziehende Mutter sucht Hilfe!!

Beitragvon mar22ia » Do 22. Jan 2009, 22:58

Hallo,
wer kann mir helfen? Meine Schwester kommt aus der Slowakei ind sie hat Ihren EX hier in Deutschland kennengelernt. Er kommt aus Südtirol. Sie lebten zusammen in Deutschland und hier ist auch der Sohn zu Welt gekommen. Sie waren nie verheiratet. Die beiden haben sich gertrennt und meine Schwester und der kleine leben hier in Deutschland. Der EX hat sich lange nicht gemeldet und meine Schwester war froh. Sie hat sogar auf den Unterhalt von ihn verzichtet, nur damit er sie in Ruhe lässt. Jetzt meldet der sich nach über einem Jahr wieder und möchte den kleinen sehen, was aber meine Schwester nicht möchte, da sie nicht möchte dass er wieder den kleinen Hoffnungen macht und dann verschwindet er wieder. Der kleine ist jetzt fast 4 Jahre alt und kein Baby mehr, er würde es nicht verstehen, wieso sein Vater nich wieder kommt. Meine wichtigste Frage wäre.... Kann mir vielleicht jemand sagen welche Rechte es hat? Kann meine Schwester ihm den Kontakt mit dem kleinen verbieten? Vielen Dank für die Hilfe :-)
mar22ia
 
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Re: Alleinerziehende Mutter sucht Hilfe!!

Beitragvon kitkatnrw » Mo 30. Mär 2009, 18:19

hallo habe gerade deinen Beitrag gelesen...

bin auch Alleinerziehende mutter...

bei mir ist das so ich habe das alleinige Sorgerecht aber da der Vater meines Sohnes Unterhalt bezahlt hätte er das recht sein Kind auch zu sehen...

da aber deine schwester darauf verzichtet hat hat er kein recht das Kind zu sehen
so hat es mir auch mein Sachbearbeiter vom Jugendamt gesagt als ich das Problem hatte...

LG Martina
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Re: Alleinerziehende Mutter sucht Hilfe!!

Beitragvon Patrick » So 10. Mai 2009, 18:09

Auf Unterhalt kannst du nicht verzichten, da das Geld deinem Kind gehört und du es zu seinen Gunsten veraltest (rechtliche Seite).

Von daher kannst du getrost sagen: Du bist deinen väterlichen Pflichten nicht nachgekommen, dann darfst du die Rechte auch nicht wahrnehmen.

Im Zweifelsfall, so seine Anwesenheit bzw. die Verlustgefahr für das Kind zu groß ist, ihm das Sorge und Umgangsrecht aberkennen lassen. Je nach Dringlichkeit geht das Mal schneller Mal langsamer...
Patrick
 
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